Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
 

Verfassung
vom 7. April 1963
(serbisch-kyrillisch)
 

Einleitender Teil. Grundprinzipien

Erster Teil. Die gesellschaftliche und politische Ordnung
  Titel I. Allgemeine Bestimmungen
  Titel II. Die Volksmacht
  Titel III. Die Freiheiten, Rechte und Pflichten des Menschen und Bürgers
  Titel IV. Die gesellschafts-politische System
  Titel V. Die gesellschafts-politischen Gemeinschaften
    1. Die Gemeinde
    2. Der Bezirk
    3. Die sozialistische Republik
    4. Der Bund
  Titel VI. Das Gerichtswesen und die öffentliche Anklagebehörde
  Titel VII. Die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit

Zweiter Teil. Die Organisation des Bundes
  Titel VIII. Die Zuständigkeit der Bundesorgane
  Titel IX. Die Bundesversammlung
    1. Stellung und Zuständigkeit
    2. Zusammensetzung und Wahl
    3. Wirkungskreis und Tätigkeit
    4. Das Verhältnis der Räte bei der Verabschiedung der Gesetze
    5. Die Rechte des Nationalrates
    6. Wirkungskreis und Tätigkeit
    7. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten
    8. Die Ausschüsse und Kommissionen
    9. Die Änderung der Verfassung
  Titel X. Der Präsident der Republik
  Titel XI. Die politischen Vollzugs- und Verwaltungsorgane der Bundesversammlung
    A. Der Bundesvollzugsrat
    B. Zusammensetzung und Wahl
  Titel XII. Der Oberste Gerichtshof Jugoslawiens
  Titel XIII. Das Verfassungsgericht Jugoslawiens
  Titel XIV. Die Volksverteidigung und die Jugoslawische Volksarmee

Dritter Teil. Übergangs- und Schlußbestimmungen
 

Verfassungsgesetz zur Durchführung der Verfassung
vom 7. April 1963
 

Amendements I bis VI
vom 19. April 1967

Amendements VII bis XIX
vom 26. Dezember 1968

Verfassungsgesetz zur Durchführung der Verfassungsamendments VIII bis XVI
vom 26. Dezember 1968

Amendements XX bis XLII
vom 30. Juni 1971

Verfassungsgesetz zur Durchführung der Verfassungsamendments XX bis XLI
vom 30. Juni 1971

 

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