Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik
(RSFSR)

Grundgesetz
vom 11. Mai 1925

Teil I.  Allgemeine Bestimmungen
  Kapitel I.

Teil II.
 Kapitel II. Die Kompetenzen des Allrussischen Sowjetkongresses und des Allrussischen Zentralexekutivkomitees

Teil III.  Aufbau der Sowjetmacht
 Kapitel III. Die zentrale Gewalt
  A. Der Allrussische Sowjetkongreß.
  B. Das Allrussische Zentralexekutivkomitee der Sowjets.
  C. Der Sowjet der Volkskommissare.
  D. Die Volkskommissariate der RSFSR.
 Kapitel IV. Die autonomen sozialistischen Sowjetrepubliken und Gebiete
 Kapitel V. Die Ortsmacht
  A. Die Sowjetkongresse.
  B. Die Vollzugsausschüsse.
  C. Die Deputiertensowjets.
  D. Die Kompetenzen der Ortsmachtorgane.

Teil IV.
 Kapitel VI. Die Wahlen zu den Sowjets
  A. Das aktive und passive Wahlrecht.
  B. Der Wahlakt.
  C. Prüfung und Ungültigkeitserklärung der Wahlen und Abberufung der Deputierten.

Teil V.
 Kapitel VII.  Das Budgetrecht

Teil VI.
  Kapitel VIII. Über Wappen und Flagge der RSFSR

 

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