Verfassung der Republik Indien

vom 26. November 1949
in Kraft getreten am 26. Januar 1950

 

Siebenter Anhang.
(Artikel 246)

geändert durch
Verfassungsänderungsgesetz (3. Änderung) 1954 vom 22. Februar 1955
Verfassungsänderungsgesetz (6. Änderung) 1956 vom 11. September 1956
Verfassungsänderungsgesetz (7. Änderung) 1956 vom 19. Oktober 1956
Verfassungsänderungsgesetz (15. Änderung) 1963 vom 5. Oktober 1963

Verfassungsänderungsgesetz (32. Änderung) 1973 vom 3. Mai 1974
Verfassungsänderungsgesetz (42. Änderung) 1976 vom 18. Dezember 1976
Verfassungsänderungsgesetz (46. Änderung) 1982 vom 2. Februar 1983
Verfassungsänderungsgesetz (88. Änderung) 2003 vom 15. Januar 2004
 

LISTE I. - UNIONSLISTE

die Ziffern 8, 9, 34, 44, 50,  52, 55, 60, 69, 72, 76, 78 und 97 findet keine Anwendung im Staat Jammu und Kaschmir

1. Verteidigung Indiens und jedes seiner Teile, einschließlich der Vorbereitung der Verteidigung und aller Maßnahmen, die im Kriege ihrer Durchführung und nach dem Kriege der wirksamen Demobilisierung dienen.

2. See-, Land- und Luftstreitkräfte; andere bewaffnete Kräfte der Union.

3. Abgrenzung von Militärgebieten, lokale Selbstverwaltungen in solchen gebieten, die Bildung und die Vollmachten der Bezirksbehörden innerhalb solcher Gebiete und die Regelung des Wohnungswesens (einschließlich der Mietenkontrolle) in solchen Gebieten.

4. Anlagen der See-, Land- und Luftstreitkräfte.

5. Waffen, Feuerwaffen, Munition und Sprengstoffe.

6. Atomenergie und Erze zu ihrer Erzeugung.

7. Industriezweige, die durch Gesetz des Parlaments als zur Verteidigung oder Kriegführung notwendig bezeichnet werden.

8. Zentralbüro für Untersuchung und Fahndung.

9. Schutzhaft aus Gründen der Verteidigung, der Außenpolitik oder der Sicherheit Indiens; Personen, die einer solchen Haft unterworfen sind.

10. Auswärtige Angelegenheiten; alle Angelegenheiten, die die Union in Beziehungen zu einem ausländischen Staat bringen.

11. Diplomatische und konsularische Vertretung sowie Handelsvertretung.

12. Organisation der Vereinten Nationen.

13. Teilnahme an internationalen Konferenzen, Organisationen und anderen Körperschaften und Durchführung der dort gefaßten Beschlüsse.

14. Abschluß von Verträgen und Übereinkommen mit ausländischen Staaten und Durchführung von Verträgen, Übereinkommen und Konventionen mit ausländischen Staaten.

15. Krieg und Frieden.

16. Ausländische Gerichtsbarkeit.

17. Staatsbürgerschaft, Einbürgerung und Ausländerwesen.

18. Auslieferung.

19. Ein- und Auswanderung, Ausweisung aus Indien; Paß- und Visa-Angelegenheiten.

20. Pilgerfahrten nach Orten außerhalb Indiens.

21. Seeräuberei und Straftaten, die auf hoher See oder in der Luft verübt wurden; Verstöße gegen das Völkerrecht, die auf dem Lande, auf hoher See oder in der Luft begangen wurden.

22. Eisenbahnwesen.

23. Landstraßen, die durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments zu nationalen Straßen erklärt wurden.

24. Schiffahrt auf Binnenwasserstraßen, die hinsichtlich der mechanisch angetriebenen Fahrzeuge durch Gesetz des Parlaments zu nationalen Wasserwegen erklärt wurden; die Verkehrsordnung auf solchen Wasserstraßen.

25. Schiffahrt, einschließlich Schiffahrt in Küstengewässern; Regelung der Schulung und Ausbildung der Handelsmarine und Regelung einer solchen Schulung und Ausbildung, die durch die Staaten und andere Institutionen vorgenommen wird.

26. Leuchttürme, einschließlich Feuerschiffe, Leuchtsignale und andere Vorkehrungen für die Sicherheit der Schiffahrt und Luftfahrt.

27. Häfen, die durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments oder eines bestehenden Gesetzes zu Großhäfen erklärt worden sind, einschließlich ihrer Abgrenzung sowie der Bildung und der Vollmachten ihrer Hafenbehörden.

28. Hafenquarantäne und die dazu notwendigen Krankenhäuser; Krankenhäuser für Matrosen und Angehörige der Marine.

29. Luftverkehrswege, Luftfahrzeuge und die Luftfahrt; Flugplätze; Regelung und Organisation des Luftverkehrs und der Flugplätze; Regelung der Schulung und Ausbildung in der Luftfahrt und die Regelung einer solchen Schulung und Ausbildung, die durch die Staaten und andere Institutionen vorgenommen wird.

30. Beförderung von Passagieren und Gütern auf der Eisenbahn, zur See, auf dem Luftwege oder auf nationalen Wasserstraßen mittels mechanisch angetriebener Fahrzeuge.

31. Post- und Telegraphenwesen; Telefon, Funk, Rundfunk und andere Formen der Nachrichtenübermittlung.

32. Eigentum der Union und Einkünfte daraus; soweit das Eigentum in einem, im Teil A oder im Teil B des ersten Anhangs aufgeführten Staat liegt, ist die Gesetzgebung des Staates zu beachten, sofern das Parlament durch Gesetz nichts anderes bestimmt.

33. Erwerbung und Enteignung von Eigentum zum Zwecke der Union.

34. Lehnsgerichte für die Güter der Herrscher indischer Staaten.

35. Öffentliche Schulden der Union.

36. Währung, Münzwesen und gesetzliche Zahlungsmittel; Devisen.

37. Ausländische Anleihen.

38. Staatsbank Indiens.

39. Postsparkasse.

40. Lotterien, die von der Regierung Indiens oder der Regierung eines Staates organisiert werden.

41. Handel und Verkehr mit ausländischen Staaten; Import und Export über die Zollgrenzen; Bestimmung von Zollgrenzen.

42. Zwischenstaatlicher Handel und Verkehr.

43. Registrierung, Regelung und Liquidierung von Handelsgesellschaften einschließlich Bank-, Versicherungs- und Finanzgesellschaften, aber ausgenommen die Genossenschaften.

44. Registrierung, Regelung und Liquidierung von Gesellschaften, gleichgültig, ob es sich um Handelsgesellschaften und andere Gesellschaften handelt, mit Zielen, die nicht auf einen Staat beschränkt sind, aber unter Ausschluß der Universitäten.

45. Bankwesen.

46. Wechsel, Schecks, Schuldverschreibungen und ähnliche Urkunden.

47. Versicherungswesen.

48. Effektenbörsen und Märkte für Termingeschäfte.

49. Patente, Erfindungen und Muster; Copyright; Handels- und Warenzeichen.

50. Einführung von Standardgewichten und -maßen.

51. Einführung von Qualitätsnormen für Waren des indischen Exports oder für Waren, die von einem Staat in einen anderen ausgeführt werden.

52. Industriezweige, deren Kontrolle durch die Union vom Parlament durch Gesetz als im öffentlichen Interesse liegend erklärt worden ist.

53. Entwicklung von Ölfeldern und Erdölvorkommen sowie die dazu notwendigen Vorschriften; Petroleum und Petroleumprodukte; andere Flüssigkeiten und Substanzen, die durch Gesetz des Parlaments als feuergefährlich bezeichnet worden sind.

54. Vorschriften über Bergwerke und die Entwicklung des Bergbaus, soweit der Erlaß von Vorschriften und die Entwicklung unter der Kontrolle der Union durch Gesetze des Parlaments als im öffentlichen Interesse liegend erklärt worden sind.

55. Arbeits- und Sicherheitsvorschriften in Bergwerken und auf Ölfeldern.

56. Entwicklung von zwischenstaatlichen Flüssen und Flußtälern und der Erlaß von Vorschriften, soweit eine solche Entwicklung und Regelung unter der Kontrolle der Union durch Gesetz des Parlaments als im öffentlichen Interesse liegend erklärt worden ist.

57. Fischfang und Fischereiwesen außerhalb der Territorial-Gewässer.

58, Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung von Salz durch Institutionen der Union; Regelung und Kontrolle der Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung von Salz durch andere Institutionen.

59. Anbau, Verarbeitung und Export von Opium.

60. Freigabe von Filmen zur Aufführung.

61. Arbeitsstreitigkeiten, die Beschäftigte der Union betreffen.

62. Die Institutionen, die beim Inkrafttreten dieser Verfassung als Nationalbibliothek, das Indische Museum, das Kaiserliche Kriegsmuseum, das Viktoriadenkmal und das Indische Kriegsdenkmal bekannt waren und andere ähnliche Institutionen, die ganz oder teilweise durch die indische Regierung finanziert und durch Gesetz des Parlaments als Institutionen von nationaler Bedeutung erklärt worden sind.

63. Die Institutionen, die beim Inkrafttreten dieser Verfassung als die Hindi-Universität von Benares, die Aligarh Muslim-Universität und die Universität von Delhi bekannt waren und jede andere Institution, die durch Gesetz des Parlaments als eine Institution von nationaler Bedeutung erklärt worden sind.

64. Institutionen zur wissenschaftlichen oder technischen Ausbildung, die ganz oder teilweise durch die Regierung Indiens finanziert und durch Gesetz des Parlaments als Institutionen von nationaler Bedeutung erklärt worden sind.

65. Dienststellen und Institutionen der Union für
a. die berufliche oder technische Ausbildung, einschließlich der Ausbildung von Polizeioffizieren;
b. die Förderung von besonderen Studien oder Forschungen;
c. die wissenschaftliche oder technische Unterstützung bei der Untersuchung oder Aufdeckung von Verbrechen.

66. Koordinierung und Bestimmung der Leistungsanforderungen in Institutionen für den höheren Unterricht oder Forschung und in wissenschaftlichen und technischen Institutionen.

67. Alte und historische Denkmäler und Urkunden sowie archäologische Örtlichkeiten und Überreste, die durch ein Gesetz des Parlaments als von nationaler Bedeutung erklärt worden sind.

68. Die Landvermessung und Landesaufnahme Indiens; die geologische, botanische, zoologische und anthropologische Aufnahme Indiens; meteorologische Organisationen.

69. Volkszählung.

70. Der öffentliche Dienst der Union, der gesamtindische öffentliche Dienst; Kommission für den öffentlichen Dienst der Union.

71. Pensionen der Union, d. h. Pensionen, die von der Regierung Indiens oder aus dem Vereinigten Fonds Indiens zu zahlen sind.

72. Wahlen zum Parlament, zu den Gesetzgebenden Körperschaften der Staaten und zu den Ämtern des Präsidenten und des Vizepräsidenten; die Wahlkommission.

73. Gehälter und Entschädigungen der Mitglieder des Parlaments, des Vorsitzenden und des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staaten-Rates sowie des Sprechers und des Stellvertretenden Sprechers des Volkshauses.

74. Vollmachten, Privilegien und Immunitäten jedes Hauses des Parlaments sowie der Mitglieder und Komitees jedes Hauses; Erzwingung des Erscheinens von Personen vor Komitees jedes Hauses; Erzwingung des Erscheinens von Personen vor Komitees des Parlaments oder vor Kommissionen, die das Parlament eingesetzt hat, zur Zeugenaussage oder Vorlage von Dokumenten.

75. Bezüge, Entschädigungen, Privilegien und Rechte des Präsidenten und der Gouverneure während des Urlaubs; Gehälter und Entschädigungen der Minister der Union; Gehälter, Entschädigungen und Rechte des Staatlichen Rechnungsprüfers während des Urlaubs und andere Dienstbedingungen.

76. Revision der Konten der Union und der Staaten.

77. Bildung, Organisation, Gerichtsbarkeit und vollmachten des Obersten Gerichts (einschließlich bei Mißachtung dieses Gerichts) und die dort eingenommenen Gebühren; Personen, die berechtigt sind, vor dem Obersten Gericht aufzutreten.

78. Bildung und Organisation von Obergerichten, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Beamten und Angestellten der Obergerichte; Personen, die berechtigt sind, vor den Obergerichten aufzutreten.

79. Ausdehnung der Gerichtsbarkeit eines Obergerichts eines Staates, in dem dieses seinen Sitz hat, auf ein Gebiet außerhalb dieses Staates. sowie der Ausschluß der Gerichtsbarkeit von einem solchen Gericht.

80. Ausdehnung der Vollmachten und der Gerichtsbarkeit von Mitgliedern einer Polizeitruppe eines Staates auf Gebiete außerhalb des betreffenden Staates, jedoch wird die Polizei eines Staates damit nicht ermächtigt, Vollmachten und Gerichtsbarkeit in Gebieten außerhalb des betreffenden Staates ohne Einwilligung der Regierung des Staates auszuüben, in dem solche Gebiete liegen; Ausdehnung der Vollmachten und der Gerichtsbarkeit von Mitgliedern einer Polizeitruppe eines Staates auf Eisenbahngebiete außerhalb des betreffenden Staates.

81. Zwischenstaatliche Migration; zwischenstaatliche Quarantäne.

82. Steuern auf Einkommen, jedoch nicht auf landwirtschaftliche Einkommen.

83. Zölle, einschließlich Exportabgaben.

84. Steuern auf Tabak und andere Waren, die in Indien hergestellt werden, außer auf
a. alkoholische Getränke für den menschlichen Verbrauch;
b. Opium, indischen Hanf sowie andere berauschende Drogen und Betäubungsmittel,
aber einschließlich auf medizinische und kosmetische Artikel, die Alkohol oder eine andere der in Buchstabe b aufgeführten Substanzen enthalten.

85. Körperschaftssteuer.

86. Steuern auf den Kapitalwert des angelegten Vermögens von Einzelpersonen und Gesellschaften, wobei landwirtschaftlicher Grund und Boden ausgenommen ist; Steuern auf Kapital von Gesellschaften.

87. Erbschaftssteuern, soweit es sich bei dem Eigentum nicht um landwirtschaftlichen Grund und Boden handelt.

88. Abgaben auf den Übergang von Eigentum mit Ausnahme von landwirtschaftlichem Grund und Boden handelt.

89. Beförderungssteuern für Güter oder Passagiere, die durch die Eisenbahn, zu Wasser oder in der Luft befördert werden; Steuern auf Eisenbahnfahrkarten und -frachten.

90. Steuern, außer Stempelsteuern, auf Börsen- und Termingeschäfte.

91. Stempelsteuern auf Kreditbriefe, Versicherungsscheine, Übertragung von Aktien, Schuldverschreibungen, Vollmachten und Quittungen.

92. Steuern auf den Verkauf und Kauf von Zeitungen und der in ihnen veröffentlichten Anzeigen.

93. Vergehen gegen Gesetze in einer der in dieser Liste aufgeführten Angelegenheiten.

94. Forschungen, Untersuchungen und Statistiken für die Zwecke einer Angelegenheit dieser Liste.

95. Gerichtsbarkeit und Vollmachten aller Gerichte mit Ausnahme des Obersten Gerichts hinsichtlich einer der in dieser Liste aufgeführten Angelegenheiten; Seegerichtsbarkeit.

96. Gebühren in bezug auf eine Angelegenheit in dieser Liste, mit Ausnahme der Gerichtsgebühren.

97. Jede andere Angelegenheit, die nicht in Liste II oder III aufgezählt ist, einschließlich der Steuern, die nicht in einer dieser Listen aufgeführt sind.

Durch Gesetz vom 11. September 1956 (6. Amendment) wurde in der Liste I nach der Ziffer 92 mit Wirkung vom 11. September 1956 folgende Ziffer eingefügt:
"92a. Steuern auf den Kauf oder Verkauf von Waren, außer Zeitungen, wenn der Kauf oder Verkauf im zwischenstaatlichen Handel oder Verkehr erfolgt."

Durch Gesetz vom 19. Oktober 1956 (7. Amendment) wurde die Liste I mit Wirkung vom 1. November 1956 wie folgt geändert:
- (Anahng) in der Ziffer 32 wurden die Worte ", im Teil A oder im Teil B des ersten Anhangs aufgeführten" gestrichen.
- die Ziffer 33 wurde gestrichen.
- in der Ziffer 67 wurden die Worte "durch ein Gesetz des Parlaments" ersetzt durch: "durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments".
- (Anhang) die Ziffer 79 erhielt folgende Fassung:
"79. Ausdehnung der Gerichtsbarkeit eines Obergerichts auf ein Unionsgebiet sowie der Ausschluß der Gerichtsbarkeit von einem solchen Gericht."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (15. Amendment) wurde in der Liste I in der Ziffer 78 nach dem Wort "Organisation" die Klammer "(einschließlich der Gerichtsferien)" mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 eingefügt.

Durch Gesetz vom 3. Mai 1974 (32. Amendment) wurden in der Liste I in der Ziffer 62 die Worte "und die Universität von Delhi" mit Wirkung vom 1. Juli 1974 ersetzt durch: ", die Universität von Delhi und die Universität, die gemäß Artikel 371e errichtet wurde".

Durch Gesetz vom 18. Dezember 1976 (42. Amendment) wurde in der Liste I nach der Ziffer 2 mit Wirkung vom 3. Januar 1977 folgende Ziffer neu eingefügt:
"2a. Deployment of any armed force of the Union or any other force subject to the control of the Union or any contingent or unit thereof in any State in aid of the civil power; powers, jurisdiction, privileges and liabilities of the members of such forces while on such deployment."

Durch Gesetz vom 2. Februar 1983 (46. Amendment) wurde in der Liste I nach der Ziffer 92a mit Wirkung vom 2. Februar 1983 folgende Ziffer neu eingefügt:
"92b. Taxes on the consignment of goods (whether the consignment is to the person making it or to any other person), where such consignment takes place in the course of inter-State trade or commerce."

Durch Gesetz vom 15. Januar 2004 (88. Amendment) wurde in der Liste I nach der Ziffer 92b mit Wirkung vom ? folgende Ziffer neu eingefügt:
"92c. Steuern auf Dienstleistungen."

LISTE II. - STAATENLISTE

1. Öffentliche Ordnung (außer dem Einsatz von Land-, See- und Luftstreitkräften oder anderen bewaffneten Streitkräften der Union zur Unterstützung der Zivilbehörden).

2. Polizei, einschließlich Eisenbahn- und Dorfpolizei.

3. Justizverwaltung; Bildung und Organisation aller Gerichte, mit Ausnahme des Obersten Gerichts und des Obergerichts; Beamte und Angestellte des Obergerichts; Verfahren vor Pacht- und Steuergerichten; Gebühren, die von den Gerichten, außer dem Obersten Gericht, erhoben werden.

4. Gefängnisse, Erziehungs- und Besserungsanstalten, Haftanstalten für Jugendliche und andere Einrichtungen ähnlicher Art sowie die darin einsitzenden Personen; Vereinbarungen mit anderen Staaten über die Benutzung von Gefängnissen und anderen Einrichtungen.

5. Örtliche Verwaltung, d. h. die Bildung und die Vollmachten der Gemeindekörperschaften, der Kommunalbetriebe, der Distriktsbehörden, der Behörden für Bergarbeitersiedlungen und anderer Dienststellen der örtlichen Selbstverwaltung oder der Dorfverwaltung.

6. Öffentliches Gesundheitswesen; Krankenhäuser und Apotheken.

7. Pilgerfahrten, außer solchen nach Plätzen außerhalb Indiens.

8. Berauschende Getränke, d. h. Herstellung, Besitz, Transport, Kauf und Verkauf von berauschenden Getränken.

9. Unterstützung von Invaliden und Arbeitsunfähigen.

10. Begräbnisse und Begräbnisstätten; Feuerbestattungen und die entsprechenden Stätten.

11. Erziehungswesen, einschließlich der Universitäten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 63, 64, 65 und 66 der Liste I und Ziffer 25 der Liste III.

12. Bibliotheken, Museen und andere ähnliche Institutionen, die vom Staat kontrolliert oder finanziert werden; alte und historische Denkmäler und Urkunden, mit Ausnahme derjenigen, die durch ein Gesetz des Parlaments als national bedeutsam erklärt worden sind.

13. Verbindungswege, d. h. Straßen, Brücken, Fähren und andere nicht in Liste I aufgeführte Verkehrswege; städtische Straßenbahnen; Seilbahnen; Binnenwasserstraßen und der Verkehr auf diesen Straßen, unter Beachtung der Bestimmungen der Listen I und III über solche Wasserwege; Fahrzeuge, die nicht mechanisch angetrieben werden.

14. Landwirtschaft, einschließlich der landwirtschaftlichen Ausbildung und Forschung; Schutz gegen Seuchen und Verhütung von Pflanzenkrankheiten.

15. Erhaltung, Schutz und Verbesserung des Viehbestandes und Verhütung von Tierseuchen; veterinärmedizinische Ausbildung und Praxis.

16. Hürden für gepfändetes Vieh und Verhinderung des unbefugten Viehweidens.

17. Wasserwirtschaft, d. h. Wasserversorgung, Bewässerung, Kanäle, Drainage und Dammbau, Wasserspeicherung und Wasserkraft unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 56 der Liste I.

18. Land, d. h. Rechte an Ländereien, Landpacht einschließlich der Beziehung zwischen Gutsbesitzer und Pächter, Pachteinziehung; Übertragung und Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzfläche; Bodenverbesserung und Anleihen für landwirtschaftlicher Nutzfläche; Bodenverbesserung und Anleihen für landwirtschaftliche Zwecke; Urbarmachung.

19. Forsten.

20. Schutz wilder Tiere und Vögel.

21. Fischerei.

22. Lehnsgerichte unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 34 der Liste I; belastete und verschuldete Güter.

23. Vorschriften über Bergwerke und die Entwicklung des Bergbaus unter Beachtung der Bestimmungen in Liste I hinsichtlich der Regelung und Entwicklung unter Kontrolle der Union.

24. Industriezweige unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 52 der Liste I.

25. Gas und Gaswerke.

26. Handel und Geschäftsverkehr innerhalb des Staates unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 33 der Liste III.

27. Herstellung, Bereitstellung und Verteilung von Waren unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 33 der Liste III.

28. Märkte und Messen.

29. Gewichte und Maße, außer der Einführung von Standardgerichten und -maßen.

30. Geldverleih und Geldverleiher; der Unterstützung bei landwirtschaftlicher Verschuldung.

31. Gastwirtschaften und Gastwirte.

32. Registrierung, Regelung und Liquidierung von Geschäften, außer solchen, die in Liste I aufgeführt sind, und Universitäten; nichtregistrierte Gesellschaften und Vereinigungen des Handels, der Literatur, der Wissenschaft, Religion uws.; Genossenschaften.

33. Theater und dramatische Aufführungen; Lichtspieltheater unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 60 der Liste I; Sportveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen und Vergnügungen.

34. Wetten und Spiele.

35. Werke, Ländereien und Gebäude im Besitz oder Eigentum des Staates.

36. Erwerbung und Enteignung von Eigentum, ausgenommen zum Zwecke der Union und unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 42 der Liste III.

37. Wahlen zur Gesetzgebenden Körperschaft des Staates unter Beachtung der Bestimmungen der Gesetze des Parlaments.

38. Gehälter und Entschädigungen der Mitglieder der Gesetzgebenden Körperschaften des Staates, des Sprechers und des Stellvertretenden Sprechers der Gesetzgebenden Versammlung und, falls ein Gesetzgebender Rat besteht, auch des Vorsitzenden und des Stellvertretenden Vorsitzenden dieses Rates.

39. Vollmachten, Privilegien und Immunitäten der gesetzgebenden Versammlung und ihrer Mitglieder und Ausschüsse und, falls ein gesetzgebender Rat besteht, Vollmachten, Privilegien und Immunitäten dieses Rates und seiner Mitglieder und Ausschüsse; Erzwingung des Erscheinens von Personen zur Zeugenaussage oder Vorlage von Dokumenten vor Ausschüssen der Gesetzgebenden Körperschaft des Staates.

40. Gehälter und Entschädigungen der Staatsminister.

41. Öffentlicher Dienst des Staates; Kommission für den öffentlichen Dienst des Staates.

42. Staatspensionen, d. h. Pensionen, die von dem Staat oder aus dem Vereinigten Fonds des Staates zu zahlen sind.

43. Öffentliche Schuld des Staates.

44. Schatzfonds.

45. Grundsteuer, einschließlich der Veranlagung und Einziehung der Steuer, Führung der Grundstücksregister, Steuerübersichten und Verzeichnisse der Grundstücksrechte sowie die Übertragung von Steuern.

46. Steuern auf Einkommen aus der Landwirtschaft.

47. Steuern auf die Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz.

49. Steuern auf Ländereien und Gebäude.

50. Steuern auf Bergrechte unter Beachtung aller Beschränkungen, die das Parlament durch Gesetz bezüglich der Entwicklung des Bergbaus erlassen hat.

51. Steuern auf folgende Waren, die im Staate hergestellt oder produziert werden, und Ausgleichszölle in derselben oder in niedrigerer Höhe auf ähnliche Waren, die anderwärts in Indien hergestellt oder produziert werden:
a. alkoholische Getränke für den menschlichen Verbrauch;
b. Opium, indischer Hanf sowie andere berauschenden Drogen und Betäubungsmittel,
aber ausschließlich medizinischer und kosmetischer Artikel, die Alkohol oder eine andere der in Buchstabe b dieser Ziffer aufgeführten Substanzen enthalten.

52. Steuern auf die Einführung von Waren in einen lokalen Beriech für den dortigen Verbrauch, Gebrauch und Verkauf.

53. Steuern auf den Verbrauch oder Verkauf von Elektrizität.

54. Steuern auf den Kauf oder Verkauf von Waren, außer Zeitungen.

55. Steuern auf Anzeigen, außer Anzeigen, die in Zeitungen veröffentlicht werden.

56. Steuern auf Güter oder Passagiere, die auf Landstraßen oder auf inländischen Wasserwegen befördert werden.

57. Steuern auf Fahrzeuge, gleichgültig, ob mechanisch angetrieben oder nicht, die für den gebrauch auf Straßen geeignet sind, einschließlich Straßenbahnwagen und unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 35 der Liste III.

58. Steuern auf Tiere und Boote.

59. Zölle.

60. Steuern, die auf Berufe, Gewerbe, Geschäfte und Tätigkeiten erhoben werden.

61. Kopfsteuern.

62. Steuern auf Luxusartikel, einschließlich Steuern auf Unterhaltungsveranstaltungen, Vergnügungen, Wetten und Spiele.

63. Stempelsteuern auf Dokumente, die nicht in den Bestimmungen der Liste I über die Stempelsteuern aufgeführt sind.

64. Vergehen gegen Gesetze in einer der in dieser Liste aufgeführten Angelegenheiten.

65. Gerichtsbarkeit und Vollmachten aller Gerichte, mit Ausnahme des Obersten Gerichts, hinsichtlich einer der in dieser Liste aufgeführten Angelegenheiten.

66. Gebühren in bezug auf eine Angelegenheit in dieser Liste, mit Ausnahme der Gerichtsgebühren.

Durch Gesetz vom 11. September 1956 (6. Amendment) erhielt in der Liste II die Ziffer 54 mit Wirkung vom 11. September 1956 folgende Fassung:
"54. Steuern auf den Kauf oder Verkauf von Waren, außer Zeitungen, unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 92a der Liste I."

Durch Gesetz vom 19. Oktober 1956 (7. Amendment) wurde die Liste II mit Wirkung vom 1. November 1956 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 12 wurden die Worte "durch ein Gesetz des Parlaments" ersetzt durch: "durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments".
- in der Ziffer 24 wurden die Worte "in Ziffer 52" ersetzt durch: "in Ziffern 7 und 52".
- die Ziffer 36 wurde gestrichen.

Durch Gesetz vom 18. Dezember 1976 (42. Amendment) wurde die Liste II mit Wirkung vom 3. Januar 1977 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 1 wurden die Worte "dem Einsatz von Land-, See- und Luftstreitkräften oder anderen Streitkräften der Union" wurden die Worte "dem Einsatz von Land-, See- und Luftstreitkräften oder anderen Streitkräften der Union oder von jeden anderen Kräften, die der Kontrolle der Union unterliegen oder jedes Kontingent oder jede Einheit davon"
- die Ziffer 2 erhielt folgende Fassung:
"2. Polizei (einschließlich der Eisenbahn- und Dorfpolizei) unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffer 2a der Liste I."
- in der Ziffer 3 wurden die Worte "Justizverwaltung; Bildung und Organisation aller Gerichte mit Ausnahme des Obersten Gerichts und des Obergerichts; " wurden gestrichen.
- die Ziffern 11, 19, 20 und 29 wurden gestrichen.
- in der Ziffer 55 wurden die Worte "und Anzeigen, die in Radio und Fernsehen verbreitet werden" eingefügt.

LISTE III. - LISTE DER KONKURRIERENDEN GESETZGEBUNG

gilt nicht im Staat Jammu und Kaschmir; die Ziffern 3 und 43 gelten jedoch in abgeänderter Form

1. Strafrecht, einschließlich aller Angelegenheiten, die im indischen Strafgesetzbuch beim Inkrafttreten der Verfassung enthalten waren, aber ausschließlich der Vergehen gegen Gesetze in den in Liste I oder II aufgeführten Angelegenheiten, und ausschließlich des Einsatzes von Land-, See- und Luftstreitkräften oder anderen bewaffneten Kräften der Union zur Unterstützung der Zivilbehörden.

2. Strafprozeßrecht, einschließlich aller Angelegenheiten, diein der Strafprozeßordnung beim Inkrafttreten der Verfassung enthalten waren.

3. Schutzhaft aus Gründen der Sicherheit eines Staates, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder der Aufrechterhaltung der Versorgung und der Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit wichtig sind; Personen, die einer solchen Haft unterworfen sind.

4. Transport von Gefangenen, Untersuchungshäftlingen und Personen, die der Schutzhaft nach Ziffer 3 dieser Liste unterworfen sind, aus einem Staat in einen anderen Staat.

5. Heirat und Scheidung; Kinder und Minderjährige; Adoption; Testamente, Todesfälle ohne Testament und Erbfolge; Familiengemeinschaft und ihre Auflösung; alle Angelegenheiten, in denen Parteien im gerichtlichen Verfahren unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung ein eigenes Personalstatut besaßen.

6. Übertragung von Eigentum, außer landwirtschaftlichem Grundbesitz; Registrierung der Zessions-Urkunden und Dokumente.

7. Verträge, einschließlich der Verträge über Teilhaberschaft, Vertretung, Transport und anderer Vertragarten, mit Ausnahme der Verträge über landwirtschaftlichen Grundbesitz.

8. Klagen aus unerlaubter Handlung.

9. Bankrott und Zahlungsunfähigkeit.

10. Treuhandverträge und Treuhänder.

11. Nachlaßverwaltung und Nachlaßverwalter.

12. Zeugenaussagen und Eide; Anerkennung von Gesetzen, öffentlichen Akten, Protokollen und gerichtlichen Verhandlungen.

13. Zivilprozeßrecht, einschließlich aller Angelegenheiten, die in der Zivilprozeßordnung beim Inkrafttreten der Verfassung enthalten waren; Verjährung und Schiedsverfahren.

14. Verächtlichmachung des Gerichts, außer Verächtlichmachung des Obersten Gerichts.

15. Vagabundieren; Nomaden- und Wanderstämme.

16. Wahnsinn und Geisteskrankheit, einschließlich der Anstalten zur Aufnahme und Behandlung von Wahnsinnigen und Geisteskranken.

17. Verhinderung von Grausamkeiten gegen Tiere.

18. Verfälschung von Lebensmitteln und anderen Gütern.

19. Drogen und Gifte, unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 59 der Liste I in bezug auf Opium.

20. Wirtschaftliche und soziale Planung.

21. Handels- und Industriemonopole, Kartelle und Trusts.

22. Gewerkschaften; Wirtschafts- und Arbeitsstreitigkeiten.

23. Soziale Sicherheit und Sozialversicherung; Beschäftigung und Arbeitslosigkeit.

24. Arbeitsfürsorge, einschließlich Arbeitsbedingungen, Fürsorgefonds, Pflichten der Unternehmer, Entlohnung der Arbeiter, Invaliden- und Altersrenten sowie Schwangerschaftsunterstützung.

25. Berufliche und technische Ausbildung der Arbeiter.

26. Juristische, medizinische und andere Berufe.

27. Unterstützung und Förderung von Personen, die durch die Errichtung der Dominions Indien und Pakistan aus ihrem ursprünglichen Wohnsitz verdrängt wurden.

28. Wohltätigkeit und wohltätige Einrichtungen, wohltätige und religiöse Stiftungen, religiöse Einrichtungen.

29. Verhütung der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten oder Seuchen, die Menschen, Tiere oder Pflanzen befallen, von einem Staat in einen anderen.

30. Personenstatistik, einschließlich der Registrierung von Geburten und Todesfällen.

31. Häfen, die nicht durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments oder durch ein bestehendes Gesetz zu Großhäfen erklärt sind.

32. Schiffahrt auf Binnenwasserstraßen durch mechanisch angetriebene Fahrzeuge, Verkehrsregeln auf solchen Wasserwegen sowie die Beförderung von Passagieren und Gütern auf Binnenwasserstraßen unter Beachtung der Bestimmungen über die nationalen Wasserwege in Liste I.

33. Handel und Geschäftsverkehr mit sowie die Herstellung und Verteilung von Erzeugnissen eines Industriezweiges, für den die Kontrolle eines solchen Industriezweiges durch die Union durch Gesetz des Parlaments als im öffentlichen Interesse liegend bezeichnet worden ist.

34. Preiskontrolle.

35. Mechanisch angetriebene Fahrzeuge, einschließlich der Grundsätze, nach denen solche Fahrzeuge zu besteuern sind.

36. Fabriken.

37. Dampfkessel.

38. Elektrizität.

39. Zeitungen, Bücher und Druckpressen.

40. Archäologische Stätten und Funde, die nicht durch ein Gesetz des Parlaments als national bedeutsam erklärt worden sind.

41. Schutz, Verwaltung und Verteilung von Eigentum (einschließlich landwirtschaftlicher Nutzfläche), das durch Gesetz als Flüchtlingseigentum erklärt wurde.

42. Grundsätze wie die Entschädigung beim Erwerb oder der Beschlagnahme von Eigentum für Zwecke der Union oder eines Staates oder für jeden anderen öffentlichen Zweck zu bestimmen ist und die Form sowie die Art und Weise, in denen eine solche Entschädigung zu zahlen ist.

43. Eintreibung von Steuern und anderen öffentlichen Forderungen, einschließlich der Grundsteuerrückständen und von Summen, die als solche Rückstände eintreibbar sind, in einem Staat, wenn sie außerhalb dieses Staates entstanden sind.

44. Stempelsteuern, außer Steuern oder Gebühren, die durch die Stempelsteuer bei den Gerichten erhoben werden, aber nicht einschließlich der Beträge der Stempelsteuer.

45. Untersuchungen und Statistiken für die Zwecke eines der in Liste II oder III aufgeführten Angelegenheiten.

46. Gerichtsbarkeit und Vollmachten aller Gerichte, außer dem Obersten Gericht, hinsichtlich einer Angelegenheit in dieser Liste.

47. Gebühren in bezug auf eine Angelegenheit in dieser Liste, mit Ausnahme der Gerichtsgebühren.

Durch Gesetz vom 22. Februar 1955 (3. Amendment) erhielt in der Liste III die Ziffer 33 mit Wirkung vom 22. Februar 1955 folgende Fassung:
"33. Handel und Geschäftsverkehr mit sowie die Herstellung, Bereitstellung und Verteilung von
a. Erzeugnissen eines Industriezweiges, für den die Kontrolle eines solchen Industriezweiges durch die Union durch Gesetz des Parlaments als im öffentlichen Interesse liegend bezeichnet worden ist, sowie den eingeführten Waren derselben Art wie diese Erzeugnisse;
b. Lebensmittel, einschließlich eßbaren Ölsamen und Öle;
c. Viehfutter, einschließlich Ölkuchen und anderen Konzentraten;
d. Rohbaumwolle, entkörnt oder nicht entkörnt, und Baumwollsamen;
e. Rohjute."

Durch Gesetz vom 19. Oktober 1956 (7. Amendment) wurde die Liste III mit Wirkung vom 1. November 1956 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 40 wurden die Worte "durch ein Gesetz des Parlaments" ersetzt durch: "durch oder auf Grund eines Gesetzes des Parlaments".
- die Ziffer 42 erhielt folgende Fassung:
"42. Erwerb und Beschlagnahme von Eigentum."

Durch Gesetz vom 18. Dezember 1976 (42. Amendment) wurde die Liste III mit Wirkung vom 3. Januar 1977 wie folgt geändert:
- nach der Ziffer 11 wurde folgende Ziffer eingefügt:
"11a. Justizverwaltung; Bildung und Organisation aller Gerichte mit Ausnahme des Obersten Gerichts und des Obergerichts;"
- nach der Ziffer 17 wurden folgende Ziffer eingefügt:
"17a. Forsten.
17b. Schutz wilder Tiere und Vögel."
- nach der Ziffer 20 wurde folgende Ziffer eingefügt:
"20a. Kontrolle des Bevölkerungswachstums und die Familienplanung;"
- die Ziffer 25 erhielt folgende Fassung:
"25. Erziehungswesen, einschließlich technischer Bildung, medizinischer Bildung und der Universitäten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 63, 64, 65 und 66 der Liste I; Berufliche und technische Ausbildung der Arbeiter."
- nach der Ziffer 33 wurde folgende Ziffer eingefügt:
"33a. Gewichte und Maße, außer der Einführung von Standardgerichten und -maßen."

 


Quellen: Gerhard Reintanz, Die Verfassung Indiens, VEB Deutscher Zentralverlag Berlin 1961
S. M. Mehta Constitution of India and Amendment Acts, Delhi  1990
teilw. eigene Übersetzung

© 19. März 2008 - 31. März 2008

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