Verfassung der Republik Indien

vom 26. November 1949
in Kraft getreten am 26. Januar 1950

 

Dritter Anhang.
(Artikel 75 Abs. 4, 99, 124 Abs. 6, 148 Abs. 2, 164 Abs. 3, 188 und 219)

geändert durch
Verfassungsänderungsgesetz (16. Änderung) 1963 vom 5. Oktober 1963
 

I. Formel des Amtseides für einen Minister der Union. "Ich, X. Y., schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, daß ich getreulich und gewissenhaft meine Pflichten als Minister der Union erfüllen werde und daß ich allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren lassen werde in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz ohne Furcht oder Gunst, Wohlwollen oder Übelwollen."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment)  wurde im Punkt I nach den Worten "daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, " die Worte "die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde" mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 eingefügt.

II. Formel des Eides auf Wahrung des Amtsgeheimnisses für einen Minister der Union. "Ich, X. Y., schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich weder direkt oder indirekt irgendeiner Person oder Personen irgendwelche Dinge mitteilen oder enthüllen werde, die mir zur Prüfung übergeben oder die mir als Minister der Union bekannt geworden sind, außer wenn es für die gebührende Erfüllung meiner Pflichten als Minister erforderlich ist."

III. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Mitglied des Parlaments abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Mitglied des Staaten-Rates (des Volkshauses) gewählt (ernannt) worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich die Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde und daß ich die Pflichten, die ich auf mich nehme, getreulich erfüllen werde."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment) erhielt der Punkt III mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 folgende Fassung:
"III. A. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Wahlbewerber für das Parlament abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Wahlbewerber für einen Sitz im Staaten-Rat (im Volkshaus) vorgeschlagen worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich die Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde sowie die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde.".
B. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Mitglied des Parlaments abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Mitglied des Staaten-Rates (des Volkshauses) gewählt (ernannt) worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich die Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde und daß ich die Pflichten, die ich auf mich nehme, getreulich erfüllen werde."

IV. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von den Richtern des Obersten Gerichts und dem Staatlichen Rechnungsprüfer abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich zum Präsidenten (Richter) des Obersten Gerichts Indiens (zum Staatlichen Rechnungsprüfer Indiens) ernannt worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, daß ich gebührend und getreulich und nach meinen besten Kräften, bestem Wissen und Urteilsvermögen die Pflichten meines Amtes ohne Furcht oder Gunst, Wohlwollen oder Übelwollen erfüllen werden und daß ich die Verfassung und die Gesetze einhalten werde."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment)  wurde im Punkt IV nach den Worten "daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, " die Worte "die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde" mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 eingefügt.

V. Formel des Amtseides für einen Minister eines Staates. "Ich, X. Y., schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, daß ich getreulich und gewissenhaft meine Pflichten als Minister des Staates ...... erfüllen werde und daß ich allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren lassen werde in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz ohne Furcht oder Gunst, Wohlwollen oder Übelwollen."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment)  wurde im Punkt V nach den Worten "daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, " die Worte "die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde" mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 eingefügt.

VI. Formel des Eides auf Wahrung des Amtsgeheimnisses für einen Minister eines Staates. "Ich, X. Y., schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich weder direkt nochindirekt irgendeiner Person oder Personen irgendwelche Dinge mitteilen oder enthüllen werde, die mir zur Prüfung übergeben oder die mir als Minister des Staates ....... bekannt geworden sind, außer wenn es für die gebührende Erfüllung meiner Pflichten als Minister erforderlich ist."

VII. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Mitglied der Gesetzgebenden Körperschaft eines Staates abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung (des Gesetzgebenden Rates) gewählt (ernannt) bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde und daß ich die Pflichten, die ich auf mich nehme, getreulich erfüllen werde."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment) erhielt der PunktVII mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 folgende Fassung:
"VII. A. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Wahlbewerber für die Gesetzgebende Körperschaft eines Staates abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Wahlbewerber für einen Sitz in der Gesetzgebenden Versammlung (im Gesetzgebenden Rat) vorgeschlagen worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich die Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde sowie die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde.".
B. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von einem Mitglied des Parlaments abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich als Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung (des Gesetzgebenden Rates) gewählt (ernannt) worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich die Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde und daß ich die Pflichten, die ich auf mich nehme, getreulich erfüllen werde."

VIII. Formel des Eides oder der eidesstattlichen Erklärung, die von den Richtern eines Obergerichts abzugeben ist. "Ich, X. Y., der ich zum Präsidenten (Richter) des Obergerichts in (von) ...... ernannt worden bin, schwöre im Namen Gottes (erkläre feierlich), daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, daß ich in der gebührenden Weise und getreulich und nach meinen besten Kräften, bestem Wissen und Urteilsvermögen die Pflichten meines Amtes ohne Furcht oder Gunst, Wohlwollen oder Übelwollen erfüllen werde und daß ich die Verfassung und die Gesetze einhalten werde."

Durch Gesetz vom 5. Oktober 1963 (16. Amendment)  wurde im Punkt VIII nach den Worten "daß ich der Verfassung Indiens, wie sie durch Gesetz festgesetzt ist, treu und ergeben sein werde, " die Worte "die Souveränität und Integrität Indiens aufrecht erhalten werde" mit Wirkung vom 5. Oktober 1963 eingefügt.

 


Quellen: Gerhard Reintanz, Die Verfassung Indiens, VEB Deutscher Zentralverlag Berlin 1961
S. M. Mehta Constitution of India and Amendment Acts, Delhi  1990
teilw. eigene Übersetzung

© 19. März 2008 - 26. März 2008

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