vom 26. November 1949
in Kraft getreten am 26. Januar 1950
Erster Anhang.
(Artikel 1 und 4)
geändert durch
Verfassungsänderungsgesetz (7. Änderung) 1956 vom 19.
Oktober 1956
Verfassungsänderungsgesetz (9. Änderung) 1960 vom 28. Dezember 1960
Verfassungsänderungsgesetz (10. Änderung) 1961 vom 16. August 1961
Verfassungsänderungsgesetz (12. Änderung) 1962
vom 27. März 1962
Verfassungsänderungsgesetz (14. Änderung) 1962
vom 28. Dezember 1962
Verfassungsänderungsgesetz (36. Änderung) 1975 vom 16. Mai 1975
wurde mehrfach auch durch einfache Gesetze im Rahmen des Artikels 4 der Verfassung geändert
Die Staaten und Gebiete von Indien
Teil A
| Name der Staaten | Name der entsprechenden Provinz |
| 1. Assam | Assam |
| 2. Bihar | Bihar |
| 3. Bombay | Bombay |
| 4. Madhya Pradesh | Die Zentralprovinzen und Berar |
| 5. Madras | Madras |
| 6. Orissa | Orissa |
| 7. Punjab | Ost-Punjab |
| 8. Die Vereinigten Provinzen | Die Vereinigten Provinzen |
| 9. West-Bengalen | West-Bengalen |
GEBIETE DER STAATEN
Das Gebiet des Staates Assam umfaßt die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung Teil der Provinz Assam, der Khasi-Staaten und der Stammesgebiete Assams waren.
Das Gebiet des Staates West-Bengalen umfaßt die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung Teil der Provinz West-Bengalen waren.
Die Gebiete jedes anderen, in diesem Teil aufgeführten Staaten umfaßt die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung Teil der entsprechenden Provinz waren und die Gebiete, die unmittelbar vor dem diesem Inkrafttreten aufgrund einer Verordnung gemäß Artikel 290a des Gesetzes über die Regierung Indiens von 1935 verwaltet wurden, werden so angesehen, als ob sie schon immer Teil der Provinz waren.
Teil B
Name der Staaten
1. Haiderabad
2. Jammu und Kaschmir
3. Madhya Bharat
4. Mysore
5. Patiala und Ost-Punjab-Staatenunion
6. Rajasthan
7. Saurashtra
8. Travancore-Cochin
9. Vindhya Pradesh
GEBIETE DER STAATEN
Das
Gebiet eines jeden, in diesem Teil aufgeführten Staates besteht aus den
Gebieten, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung Teil eines
entsprechenden indischen Staates war und
a. im Falle eines jeden der Staaten von Rajasthan und Saurashtra umfaßt auch die
Gebiete, die unmittelbar vor diesem Inkrafttreten von der Regierung eines
betreffenden indischen Staates verwaltet wurde, ob unter den Vorschriften des
Sonder-Provinzial-Gerichtsgesetz von 1947
(Extra-Provincial Jurisdiction Act), oder in anderer
Weise; und
b. im Falle des Staates Madhya Bharat umfaßt auch das Gebiet, das unmittelbar
vor diesem Inkrafttreten Teil der Oberkommissars-Provinz
(Chief Commissioner's Province)
von Panth Piploda.
Teil C
Name der Staaten
1. Ajmer
2. Bhopal
3. Bilaspur
4. Cooch-Behar
5. Coorg
6. Delhi
7. Himachal Pradesh
8. Kutch
9. Manipur
10. Tripura
GEBIETE DER STAATEN
Das Gebiet eines jeden der Staaten von Ajmer, Coorg und Delhi umfaßt das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung Teil einer der Oberkommissars-Provinzen von Ajmer-Merwara, Coorg und Delhi war.
Das Gebiet eines jeden der anderen, in diesem Teil aufgeführten Staaten umfaßt die Gebiete, die unmittelbar vor dem dem Inkrafttreten dieser Verfassung aufgrund einer Verordnung gemäß Artikel 290a des Gesetzes über die Regierung Indiens von 1935 verwaltet wurden, werden so angesehen, als ob sie schon immer eine Oberkommissars-Provinz dieses Namens waren.
Teil D
Die Andamanen- und Nikobaren-Inseln.
Durch Gesetz vom 19. Oktober 1956 (7. Amendment) erhielt der Erste Anhang mit Wirkung vom 1. November 1956 folgende Fassung:
"Erster Anhang.
(Artikel 1 und 4)
1. Die Staaten
| Name | Gebiet |
| 1. Andhra Pradesh | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953 und in Absatz 1 Ziffer 3 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 2. Assam | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Assam, zu den Khasi-Staaten und zum Stammesgebiet von Assam gehörten, mit Ausnahme der Gebiete, die im Grenzänderungsgesetz von Assam von 1951 festgelegt sind. |
| 3. Bihar | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Bihar oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten, mit Ausnahme der Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gebietsübertragungsgesetzes von Bihar und West-Bengalen von 1956 festgelegt sind. |
| 4. Bombay | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 8 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 5. Kerala | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 6. Madhya Pradesh | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 9 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 7. Madras | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Madras oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten, sowie die Gebiete, die in Ziffer 4 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 gestgelegt sind, mit Ausnahme der Gebiete, diein Absatz 1 Ziffer 3 und Absatz 1 Ziffer 4 des Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953 sowie in Buchstabe b Absatz 1 Ziffer 5 und Buchstabe d Absatz 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 8. Maisur | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 9. Orissa | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Orissa oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten. |
| 10. Punjab | Die Gebiete, die in Ziffer 11 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 11. Rajasthan | Die Gebiete, die in Ziffer 10 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 12. Uttar Pradesh | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz "Vereinigten Provinzen" oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten. |
| 13. West-Bengalen | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz West-Bengalen oder zu denvonihr verwalteten Gebieten gehörten, sowie das Gebiet von Chandernaggar nach Buchstabe c Ziffer 2 des Gesetzes über die Einverleibung Chandernaggars von 1954 und die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gebietsübertragungsgesetzes von Bihar und West-Bengalen von 1956 festgelegt sind. |
| 14. Jammu und Kaschmir | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung den indischen Staat Jammu und Kaschmir bildete. |
2. Die Unionsgebiete
| Name | Umfang |
| 1. Delhi | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung die Oberkommissars-Provinz Delhi bildete. |
| 2. Himachal Pradesh | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung die Oberkommissars-Provinzen unter dem Namen Himachal Pradesh und Bilaspur verwaltet wurden. |
| 3. Manipur | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung als Oberkommissars-Provinz unter dem Namen Manipur verwaltet wurde. |
| 4. Tripura | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung als Oberkommissars-Provinz unter dem Namen Tripura verwaltet wurde. |
| 5. Die Andamanen- und Nikobaren-Inseln | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung die Oberkommissars-Provinz der Andamanen- und Nikobaren-Inseln bildete. |
| 6. Die Lakkadiven-, Minicoy- und Amindiven-Inseln | Das Gebiet, das in Ziffer 6 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt ist. |
Durch Gesetz vom 24. Dezember 1959 (The Andhra Pradesh and
Madras (Alternation of Boundaries) Act, 1959, Act 56 of 1959) wurde der Erste
Anhang mit Wirkung vom 1. April 1960 wie folgt geändert:
- die Gebietsbeschreibung für den Staat Andhra Pradesh (Ziffer 1 der
Staatenliste) erhielt folgende Fassung:
"Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des
Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953, in Absatz 1
Ziffer 3 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956
und im Ersten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen)
Gesetz von 1959 festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Zweiten
Anhang des letztgenannten Gesetzes festgelegt sind."
- die Gebietsbeschreibung für den Staat Madras (Ziffer 7 der Staatenliste) wurde
so geändert, dass er folgende Fassung erhielt:
"Die Gebiete, die unmittelbar vor dem
Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Madras oder zu den von ihr
verwalteten Gebieten gehörten, die Gebiete, die in Ziffer 4
des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 und im
Zweiten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt
sind, mit Ausnahme der Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 und Absatz 1
Ziffer 4 des Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953,
in Buchstabe b Absatz 1 Ziffer 5, in Buchstabe d Absatz 1 Ziffer 7
des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 und im
Ersten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt
sind."
Durch Gesetz vom 18. September 1959 (The Rajasthan and Madhya
Pradesh (Transfer of Territories) Act, 1959 (Act 47 of 1959)) wurde der Erste
Anhang mit Wirkung vom 1. Oktober 1959 wie folgt geändert:
- in der
Ziffer 6 der Staatenliste wurden in der Gebietsbeschreibung des Staates Madhya
Pradesh die Worte "unter Beachtung
des Rajastan und Madhya Pradesh (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1959"
angefügt.
- in der Ziffer 11 der Staatenliste wurden in der Gebietsbeschreibung des
Staates Rajasthan die Worte "aber ausschließlich der Gebiete, die im Ersten
Anhang des Rajasthan und Madhya Pradesh (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1959
bezeichnet sind" angefügt.
Durch Gesetz vom 25. April 1960 (Bombay-Reorganisationsgesetz)
wurde der erste Anhang mit Wirkung vom 1. Mai 1960 wie folgt geändert:
- die Ziffer 4 der Staatentabelle wurde wie folgt ersetzt:
| 4. Gujarat | Das Gebiet, das im Unterabschnitt 1 des Abschnitts 3 des Bombay-Reorganisationsgesetz von 1960 festgelegt ist. |
- nach der Ziffer 7 der Staatentabelle wurde folgende Ziffer eingefügt:
| 8. Maharashtra | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 8 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind, jedoch ausgenommen das Gebiet, das im Unterabschnitts 1 des Abschnitts 3 des Bombay-Reorganisationsgesetz von 1960 genannt ist. |
- die Nummern 8. bis 14. der Staatentabelle wurden zu den Nummern 9. bis 15.
Durch Gesetz vom 29. Dezember 1960 (9. Amendment) wurde
der erste Anhang mit Wirkung vom Inkrafttreten der Indisch-Pakistanischen
Grenzverträge der Jahre 1959 und 1960 wie folgt geändert:
- in der Gebietsbeschreibung des Staates Assam wurde vor den Worten "festgelegt
sind" die Worte "und die im Teil I des ersten Anhangs des 9.
Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete" eingefügt.
- in der Gebietsbeschreibung des Staates Punjab wurden die Worte "aber ausschließlich der im Teil II des ersten Anhangs des 9.
Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete" angefügt.
- in der Gebietsbeschreibung des Staates West-Bengalen wurden die Worte "aber ausschließlich der im Teil III des ersten
Anhangs des 9. Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete"
angefügt.
- in der Gebietsbeschreibung des Unionsterritoriums Tripura wurden folgende
Worte angefügt: "aber ausschließlich der im Teil IV des ersten Anhangs des 9.
Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete" eingefügt.
Durch Gesetz vom 16. August 1961 (10. Amendment)
wurde der erste Anhang mit Wirkung vom 11. August 1961 wie folgt geändert:
- der Liste der Unionsterritorien wurde folgende Zeile eingefügt:
| 7. Dadra und Nagar Haveli | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem 11. August 1961 das freie Dadra und Nagar Haveli bildete. bis 1954 portugiesisch. |
Durch Gesetz vom 27. März 1962 (12. Amendment) wurde der erste Anhang mit Wirkung vom 20. Dezember 1961 wie folgt geändert:
| 8. Goa, Daman und Diu | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem 20. Dezember 1961 Goa, Daman und Diu bildete. bis 12.12.1961/1974 portugiesisch. |
Durch Gesetz vom 4. September 1962 (State of Nagaland Act
1962) wurde der erste Anhang mit Wirkung vom 1. Dezember 1963 wie folgt
geändert:
- die Gebietsbeschreibung von Assam wurde wie folgt ergänzt:
"und die Gebiete, die im Unterabschnitt 1 des Abschnitts 3 des Gesetzes über den
Staat Nagaland von 1962 genannt sind."
- folgende Ziffer wurde angefügt:
| 16. Nagaland | Die Gebiete, die in Unterabschnitt 1 des Abschnitts 3 des Gesetzes über den Staat Nagaland von 1962 festgelegt sind. |
Durch Gesetz vom 28. Dezember 1962 (14. Amendment) wurden im Ersten Anhang, in der Liste der Unionsterritorien, mit Wirkung vom 16. August 1962 um folgende Ziffer ergänzt:
| 9. Pondicherry | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem 16. August 1962 die französischen Dependenzen Pondycherry, Karikal, Mahe und Yanam bildete. bis 1954/62 französisch |
Durch Gesetz vom 18. September 1966 (The Punjab
Reorganisation Act, 1966) wurde der Erste Anhang mit Wirkung vom 1. November
1966 wie folgt geändert:
- in der Staatenliste wurde die Gebietsschreibung des Staates Punjab wie folgt
ergänzt:
"sowie die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3, der Ziffer 4 und in Absatz 1 der
Ziffer 5 des Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind"
- der Staatenliste wurde folgende Ziffer angefügt:
| 17. Haryana | Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsstaaten wurde folgende Ziffer angefügt:
| 10. Chandigarh | Die Gebiete, die in Ziffer 4 des Gesetzes Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind. |
Durch Gesetz von 1968 (The Bihar and Uttar Pradesh
(Alternation of Boundaries) Act, 1968, Act 24 of 1968) wurde der Erste Anhang,
die Staatenliste mit Wirkung vom 10. Juni 1970 wie folgt geändert:
- die Gebietsbeschreibung des Staates Bihar erhielt folgende Fassung:
"Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz
Bihar oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten und die Gebiete, die im
Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 3 des Bihar und Uttar Pradesh
(Grenzänderungen) Gesetz von 1968) festgelegt sind, mit Ausnahme der Gebiete,
die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gebietsübertragungsgesetzes von Bihar und
West-Bengalen von 1956 und die im Unterabsatz b des Absatzes 1 der Ziffer 3 des
erstgenannten Gesetzes festgelegt sind "
- die
Gebietsbeschreibung des Staates Uttar Pradesh folgendes angefügt: "und die
Gebiete, die in
Unterabsatz 4 des Absatzes 1 der Ziffer 3 des Bihar und Uttar Pradesh (Grenzänderungs)
Gesetz von 1968 festgelegt sind."
Durch Gesetz vom 27. August 1968 (The Andhra Pradesh and
Mysore (Transfer of Territory) Act, 1968, Act 36 of 1968) wurde der Erste Anhang
mit Wirkung vom 1. April 1960 wie folgt geändert:
- die Gebietsbeschreibung für den Staat Andhra Pradesh (Ziffer 1 der
Staatenliste) erhielt folgende Fassung:
"Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des
Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953, in Absatz 1
der Ziffer 3 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956,
im Ersten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959
und im Anhang des Andhra Pradesh und Maisur (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1968) festgelegt sind,
aber ausschließlich der Gebiete, die im Zweiten Anhang des Andhra Pradesh und
Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt sind."
- die Gebietsbeschreibung für den Staat Maisur (Ziffer 8 der Staatenliste) wurde
so geändert, dass er folgende Fassung erhielt:
"Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 7 des
Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt
sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Anhang des Andhra
Pradesh und Maisur (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1968."
Durch Gesetz vom Dezember 1968 (The Madras State (Alteration of Name) Act, 1968, Act 53 of 1968)) wurde im Ersten Anhang (Ziffer 7 der Staatenliste) der Ausdruck "Madras" mit Wirkung vom 14. Januar 1969 ersetzt durch "Tamil Nadu".
Durch Gesetz vom 25. Dezember 1970 (The State of Himachal
Pradesh Act, 1970) wurde der Erste Anhang mit Wirkung vom 25. Januar 1971 wie
folgt geändert:
- in der Staatenliste wurde folgende Ziffer angefügt:
| 18. Himachal Pradesh | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Himachal Pradesh und Bilaspur verwaltet werden sowie die Gebiete, die im Absatz 1 des Abschnitts 5 des Punjab-Reorganisations-Gesetz von 1966 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsstaaten wurde die Ziffer 2 betreffend Himachal Pradesh gestrichen und die Ziffern 3 bis 10 wurden zu den Ziffern 2 bis 9.
Durch Gesetz vom 30. Dezember 1971 (North-Eastern Areas
(Reorganisation) Act, 1971) wurde der Erste Anhang mit Wirkung vom 21. Januar
1972 wie folgt geändert:
- in der Ziffer betreffend den Staat Assam wurde die Gebietsbeschreibung wie
folgt ergänzt: "sowie die Gebiete, die in den Abschnitten 5, 6 und 7 des
Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind."
- nach der Ziffer 18 der Staatenliste wurden folgende Ziffer angefügt:
| 19. Manipur | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Manipur verwaltet werden. |
| 20. Tripura | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Tripura verwaltet werden. |
| 21. Meghalaya | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 5 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsterritorien wurden die Ziffern 2 und 3 gestrichen und die bisherigen Ziffern 4 bis 9 wurde zu den Ziffern 2 bis 7; nach der neuen Ziffer 7 wurden folgende Ziffern eingefügt:
| 8. Mizoram | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 6 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
| 9. Arunachal Pradesh | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 7 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
Durch Gesetz von 1973 (The Mysore State (Alteration of Name Act, 1973 Act No. 31 of 1973) wurde im Ersten Anhang der Ausdruck "Maisur" mit Wirkung vom 1. November 1973 ersetzt durch: "Karnataka".
Durch Gesetz von 1973 (The Laccadive, Minicoy and Amindivi Islands (Alteration of Name) Act, 1973 Act No. 34 of 1973) wurde im Ersten Anhang der Ausdruck "Lakkadiven-, Minicoy- und Amindiven-Inseln" mit Wirkung vom 1. November 1973 ersetzt durch: "Lakshadweep"
Durch Gesetz vom 16. Mai 1975 (36. Amendment) wurde der erste Anhang, die Staatentabelle, mit Wirkung vom 26. April 1975 wie folgt ergänzt:
| 22. Sikkim | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten des 36. Verfassungsänderungsgesetzes von 1975 als Gebiete Sikkims festgelegt sind. |
Durch Gesetz von 1979 (The Haryana and Uttar Pradesh
(Alternation of Boundaries) Act, 1979 Act No. 31 of 1986) wurden im Ersten
Anhang in der Staatenliste mit Wirkung vom 15. September 1983 wie folgt
geändert:
- die Gebietsbeschreibung des Staates Uttar Pradesh erhielt folgende Fassung:
"Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz
"Vereinigten Provinzen" oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten und
die Gebiete, die in Unterabsatz 4 des Absatzes 1 der Ziffer 3 des Bihar und
Uttar Pradesh (Grenzänderung) Gesetz von 1968 festgelegt sind, die Gebiete, die
im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana und Uttar Pradesh
(Grenzänderungen) Gesetz von 1979 festgelegt sind, sowie die Gebiete, die in der
Ziffer 3 des Uttar Pradesh Reorgansations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind
sowie die Gebiete, die im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana
und Uttar Pradesh (Grenzänderungen) Gesetz von 1979 definiert sind."
- die Gebietsbeschreibung des Staates Haryana erhielt folgende Fassung:
"Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes
Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind und die Gebiete, die im
Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana und Uttar Pradesh
(Grenzänderungen) Gesetzes von 1979 festgelegt sind, aber ausschließlich der
Gebiete, die im Unterabsatz v des Absatzes 1 der Ziffer 4 des letztgenannten
Gesetzes definiert sind."
Durch Gesetz von 1986 (State of Mizoram Act, 1986) wurde der
Erste Anhang mit Wirkung vom 20. Februar 1987 wie
folgt geändert:
- der Staatenliste wurde folgendes angefügt:
| 23. Mizoram | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 6 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsterritorien wurde die Ziffer 7 in Bezug auf Mizoram gestrichen.
Durch Gesetz vom 23. Dezember 1986 (State of Arunachal
Pradesh Act, 1986) wurde der Erste Anhang mit Wirkung vom 20. Februar 1987 wie
folgt geändert:
- der Staatenliste wurde folgendes angefügt:
| 24. Arunachal Pradesh | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 7 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsterritorien wurde die Ziffer 9 in Bezug auf Arunachal Pradesh gestrichen.
Durch Gesetz von 1987 (The Goa, Daman and Diu
Reorganisation Act, 1987, Act No. 18 of 1987) wurde der Erste Anhang mit
Wirkung vom 30. Mai 1987 wie folgt geändert:
- der Staatenliste wurde folgendes angefügt:
| 25. Goa | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 7 des Goa, Daman und Diu-Reorganisations-Gesetz von 1987 festgelegt sind. |
- in der Liste der Unionsterritorien erhielt die Ziffer 5 folgende Fassung:.
| 5. Daman und Diu | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 4 des Goa, Daman und Diu-Reorganisations-Gesetz von 1987 festgelegt sind. |
Durch Gesetz vom 25. August 2000 (The Madhya Pradesh
Reorganisation Act, 2000) wurde der Ersten Anhang mit Wirkung vom 1. November
2000 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 6 der Staatenliste wurde die Gebietsbeschreibung des Staates
Madhya Pradesh wie folgt ergänzt: "aber ausschließlich der Gebiete gemäß Ziffer
3 des Madhya Pradesh Reorganisations-Gesetz von 2000."
- folgende Ziffer wurde der Staatenliste angefügt:
| 26. Chhattisgarh | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Madhya Pradesh Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
Durch Gesetz vom 25. August
2000 (The Uttar Pradesh Reorganisation Act, 2000) wurde der Ersten Anhang mit
Wirkung vom 9. November 2000 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 13 der Staatenliste wurde in der Gebietsbeschreibung des Staates
Uttar Pradesh wie folgt ergänzt: "sowie die Gebiete, die in der Ziffer 3 des Uttar
Pradesh Reorgansations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind" eingefügt.
- folgende Ziffer wurde der Staatenliste angefügt:
| 27. Uttaranchal | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Uttar Pradesh Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
Durch Gesetz vom 25. August
2000 (The Bihar Pradesh Reorganisation Act, 2000) wurde der Ersten Anhang mit
Wirkung vom 15. November 2000 wie folgt geändert:
- in der Ziffer 3 der Staatenliste wurde die Gebietsbeschreibung des Staates
Bihar wie folgt ergänzt: "und die, die gemäß Ziffer 3 des Bihar
Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind."
- folgende Ziffer wurde der Staatenliste angefügt:
| 28. Jharkhand | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Bihar Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
Durch Gesetz vom 13. September 2006 (The Uttaranchal (Alteration of Name) Act, 2006) wurde in der Ziffer 26 der Staatenliste im Ersten Anhang der Name des Staates "Uttaranchal" mit Wirkung vom 21. Dezember 2006 ersetzt durch: "Uttarakhand".
Durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (The Uttaranchal (Alteration of Name) Act, 2006) wurde in der Ziffer 8 der Liste der Unionsgebiete im Ersten Anhang der Name des Unionsterritoriums "Pondicherry" mit Wirkung vom 13. September 2006 ersetzt durch: "Puducherry".
Aktuelle Fassung des Ersten Anhangs:
Erster Anhang. 1. Die Staaten
(Artikel 1 und 4)
| Name | Gebiet |
| 1. Andhra Pradesh | Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953, in Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956, im Ersten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 und im Anhang des Andhra Pradesh und Maisur (Gebietsübertragungen) Gesetzes von 1968) festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Zweiten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt sind. |
| 2. Assam | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Assam, zu den Khasi-Staaten und zum Stammesgebiet von Assam gehörten, mit Ausnahme der Gebiete, die im Grenzänderungsgesetz von Assam von 1951, die im Teil I des ersten Anhangs des 9. Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete festgelegt sind, die Gebiete, die im Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes über den Staat Nagaland von 1962 festgelegt sind, sowie die Gebiete, die in den Abschnitten 5, 6 und 7 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind.. |
| 3. Bihar | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Bihar oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten und die Gebiete, die im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 3 des Bihar und Uttar Pradesh (Grenzänderungen) Gesetz von 1968) festgelegt sind, mit Ausnahme der Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gebietsübertragungsgesetzes von Bihar und West-Bengalen von 1956 und die im Unterabsatz b des Absatzes 1 der Ziffer 3 des erstgenannten Gesetzes festgelegt sind und die, die gemäß Ziffer 3 des Bihar Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind.. |
| 4. Gujarat | Das Gebiet, das im Unterabschnitt 1 des Abschnitts 3 des Bombay-Reorganisationsgesetz von 1960 festgelegt ist. |
| 4. Bombay | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 8 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 5. Kerala | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind. |
| 6. Madhya Pradesh | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 9 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 unter Beachtung des Rajastan und Madhya Pradesh (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1959 festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete gemäß Ziffer 3 des Madhya Pradesh Reorganisations-Gesetz von 2000.. |
| 7. Tamil Nadu | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Madras oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten, die Gebiete, die in Ziffer 4 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 und im Zweiten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt sind, mit Ausnahme der Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 und Absatz 1 Ziffer 4 des Gesetzes über den Staat Andhra Pradesh von 1953, in Buchstabe b Absatz 1 Ziffer 5, in Buchstabe d Absatz 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 und im Ersten Anhang des Andhra Pradesh und Madras (Grenzänderungen) Gesetz von 1959 festgelegt sind. |
| 8. Maharashtra | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 8 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind, jedoch ausgenommen das Gebiet, das im Unterabschnitts 1 des Abschnitts 3 des Bombay-Reorganisationsgesetz von 1960 genannt ist. |
| 9. Karnataka | Die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Anhang des Andhra Pradesh und Maisur (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1968. |
| 10. Orissa | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz Orissa oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten. |
| 11. Punjab | Die Gebiete, die in Ziffer 11 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind aber ausschließlich der im Teil II des ersten Anhangs des 9. Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete sowie die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3, der Ziffer 4 und in Absatz 1 der Ziffer 5 des Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind. |
| 12. Rajasthan | Die Gebiete, die in Ziffer 10 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Ersten Anhang des Rajasthan und Madhya Prades (Gebietsübertragungen) Gesetz von 1959 bezeichnet sind. |
| 13. Uttar Pradesh | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz "Vereinigten Provinzen" oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten und die Gebiete, die in Unterabsatz 4 des Absatzes 1 der Ziffer 3 des Bihar und Uttar Pradesh (Grenzänderung) Gesetz von 1968 festgelegt sind, die Gebiete, die im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana und Uttar Pradesh (Grenzänderungen) Gesetz von 1979 festgelegt sind, sowie die Gebiete, die in der Ziffer 3 des Uttar Pradesh Reorgansations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind sowie die Gebiete, die im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana und Uttar Pradesh (Grenzänderungen) Gesetz von 1979 definiert sind. |
| 14. West-Bengalen | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung zur Provinz West-Bengalen oder zu den von ihr verwalteten Gebieten gehörten, sowie das Gebiet von Chandernaggar nach Buchstabe c Ziffer 2 des Gesetzes über die Einverleibung Chandernaggars von 1954 und die Gebiete, die in Absatz 1 Ziffer 3 des Gebietsübertragungsgesetzes von Bihar und West-Bengalen von 1956 festgelegt sind aber ausschließlich der im Teil III des ersten Anhangs des 9. Verfassungsänderungsgesetzes von 1960 bezeichneten Gebiete. |
| 15. Jammu und Kaschmir | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung den indischen Staat Jammu und Kaschmir bildete. |
| 16. Nagaland | Die Gebiete, die in Unterabschnitt 1 des Abschnitts 3 des Gesetzes über den Staat Nagaland von 1962 festgelegt sind. |
| 17. Haryana | Die Gebiete, die in Absatz 1 der Ziffer 3 des Gesetzes Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind und die Gebiete, die im Unterabsatz a des Absatzes 1 der Ziffer 4 des Haryana und Uttar Pradesh (Grenzänderungen) Gesetzes von 1979 festgelegt sind, aber ausschließlich der Gebiete, die im Unterabsatz v des Absatzes 1 der Ziffer 4 des letztgenannten Gesetzes definiert sind. |
| 18. Himachal Pradesh | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Himachal Pradesh und Bilaspur verwaltet werden sowie die Gebiete, die im Absatz 1 des Abschnitts 5 des Punjab-Reorganisations-Gesetz von 1966 festgelegt sind. |
| 19. Manipur | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Manipur verwaltet werden. |
| 20. Tripura | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung so verwaltet wurden, als würden sie durch einen Chef-Kommissar der Provinz unter dem Namen Tripura verwaltet werden. |
| 21. Meghalaya | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 5 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
| 22. Sikkim | Die Gebiete, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten des 36. Verfassungsänderungsgesetzes von 1975 als Gebiete Sikkims festgelegt sind. |
| 23. Mizoram | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 6 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
| 24. Arunachal Pradesh | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 7 des Nord-West-Gebiets- (Reorganisation) Gesetz von 1971 festgelegt sind. |
| 25. Goa | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 7 des Goa, Daman und Diu-Reorganisations-Gesetz von 1987 festgelegt sind. bis 12.12.1961/1974 portugiesisch. |
| 26. Chhattisgarh | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Madhya Pradesh Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
| 27. Uttarakhand | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Uttar Pradesh Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
| 28. Jharkhand | Die Gebiete, wie sie in der Ziffer 3 des Bihar Reorganisations-Gesetzes von 2000 festgelegt sind. |
2. Die Unionsgebiete
| Name | Umfang |
| 1. Delhi | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung die Oberkommissars-Provinz Delhi bildete. |
| 2. Die Andamanen- und Nikobaren-Inseln | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung die Oberkommissars-Provinz der Andamanen- und Nikobaren-Inseln bildete. |
| 3. Lakshadweep | Das Gebiet, das in Ziffer 6 des Gesetzes über die Reorganisation der Staaten von 1956 festgelegt ist. |
| 4. Dadra und Nagar Haveli | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem 11. August 1961 das freie Dadra und Nagar Haveli bildete. bis 1954 portugiesisch. |
| 5. Daman und Diu | Die Gebiete, wie sie in Abschnitt 4 des Goa, Daman und Diu-Reorganisations-Gesetz von 1987 festgelegt sind. bis 12.12.1961/1974 portugiesisch. |
| 6. Puducherry | Das Gebiet, das unmittelbar vor dem 16. August 1962 die französischen Dependenzen Pondycherry, Karikal, Mahe und Yanam bildete. bis 1954/62 französisch |
| 7. Chandigarh | Die Gebiete, die in Ziffer 4 des Gesetzes Punjab-Reorganisationsgesetzes von 1966 festgelegt sind. |