Verfassung
vom 29. Februar 1920
Erstes Hauptstück. Allgemeine Bestimmungen
Zweites Hauptstück. Gesetzgebende Gewalt. Zusammensetzung und Wirksamkeit der Nationalversammlung und ihrer beiden Kammern.
Drittes
Hauptstück. Regierungs- und Vollzugsgewalt.
Der
Präsident der Republik
Die
Regierung
Ministerien
und nachgeordnete Verwaltungsbehörden
Viertes Hauptstück. Die richterliche Gewalt.
Fünftes
Hauptstück. Rechte und Freiheiten sowie bürgerliche Pflichten.
Gleichheit
Freiheit
der Person und des Vermögens
Freiheit
des Hauses
Preßfreiheit,
Versammlungs- und Vereinsrecht
Petitionsrecht
Briefgeheimnis
Lehr-
und Gewissensfreiheit. Freiheit der Meinungsäußerung
Ehe
und Familie
Wehrpflicht
Sechstes
Hauptstück. Schutz der nationalen Religions- und Rassenminderheiten.
Gesetz
vom 29. Februar 1920
womit die Verfassungsurkunde der tschechoslowakischen
Republik eingeführt wird.
Vertrag
zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten
und der Tschechoslowakei
vom 10. September 1919
Gesetz
vom 29. Februar 1920
nach § 129 der Verfassungsurkunde, mit welchem die
Grundsätze des Sprachenrechtes in der tschechoslowakischen Republik
festgesetzt werden.
Gesetz
vom 29. Februar 1920
betreffend die Erlassung der Wahlordnung für das
Abgeordnetenhaus
Gesetz
vom 29. Februar 1920
über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis des
Senates
Gesetz
vom 29. Februar 1920
über das Wahlgericht
Gesetz
vom 9. März 1920
über das Verfassungsgericht
Gesetz
vom 9. April 1920
betreffend die Staatsbürgerschaft
und das Heimatrecht
Gesetz
vom 9. April 1920
betreffend den Schutz der persönlichen
Freiheit, des Hausrechtes und des Briefgeheimnisses
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