bestätigt von Ihrer Majestät am Montag, dem 9. Juli 1900 (Royal Assent)
nachdem das House of Commons am 25. Juni 1900 und das House of Lords am 5. Juli
1900 das Gesetz angenommen hatten
Dieses Gesetz ist
ein britisches Gesetz, das die Verfassung von Australien formal beschloss,
nachdem die britischen Kolonien in Australien (ohne Westaustralien) sich darüber
in langjährigen Verhandlungen geeinigt hatten.
Es wird auch als Einführungsgesetz zur Verfassung Australiens bezeichnet.
Dieses Gesetz gehört zum Verfassungsrecht Australiens, und unterliegt damit dem Verfahren des Art. 128 der Verfassung Australiens bei deren Änderung. Der größte Teil kann zwar als Übergangsbestimmung längst als gegenstandslos bezeichnet werden, aber der Art. 2 ist neben dem Art. 9, der die Verfassung selbst beinhaltet, von größter Wichtigkeit für die Feststellung der Person, die den Titel eines Königs oder einer Königin von Australien führen und die Rechte des Monarchen in Australien nach der Verfassung ausüben darf.
An Act to constitute the Commonwealth of Australia
|
Ein Gesetz zur Errichtung des Australischen Bundes
|
WHEREAS the people of New South Wales, Victoria, South Australia, Queensland, and Tasmania, humbly relying on the blessing of Almighty God, have agreed to unite in one indissoluble Federal Commonwealth under the Crown of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, and under the Constitution hereby established: And whereas it is expedient to provide for the admission into the Commonwealth of other Australasian Colonies and possessions of the Queen: Be it therefore enacted by the Queen’s most Excellent Majesty, by and with the advice and consent of the Lords Spiritual and Temporal, and Commons, in this present Parliament assembled, and by the authority of the same, as follows: |
Wir, die Völker von
Neu-Süd-Wales, Victoria, Süd-Australien, Queensland und Tasmanien,
die wir demütig auf die Segnungen des Allmächtigen Gottes vertrauen,
sind übereingekommen, uns in einem unauflösbaren Bundesstaat unter
der Krone des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland
und unter der hiermit erlassenen Verfassung zu vereinigen, Und da es ratsam ist, für die Zulassung anderer australasischer Kolonien und Besitzungen der Königin in den Bund sorge zu tragen;
|
1. Short title.
This Act may be cited as the Commonwealth of Australia Constitution
Act.
|
1.
[Kurztitel]
Dieses Gesetz wird als Gesetz, die Verfassung des Australischen
Bundes betreffend, bezeichnet.
|
2. Act to extend to
the Queen’s successors. The provisions of this Act referring
to the Queen shall extend to Her Majesty’s heirs and successors
in the sovereignty of the United Kingdom.
|
2. [Ausdehnung der
Bestimmungen auf die Nachfolger der Königin] Die
Bestimmungen dieses Gesetzes hinsichtlich der Königin erstrecken
sich auch auf Ihrer Majestät Erben und Nachfolger in der
Regierung des Vereinigten Königreichs. Dieser Artikel ist so auszulegen, dass die Rechte, die der Königin aufgrund der Verfassung des Australischen Bundes zustehen, dem König oder der regierenden Königin des Vereinigten Königreichs automatisch zustehen.. Formal heißt das, dass nicht die "Königin von Australien" die Rechte aus dieser Verfassung inne hat, sondern die Königin des Vereinigten Königreichs. Das wiederum ist eine besonderer Art der Personalunion: das Staatsoberhaupt eines Staates wird vom anderen Staat als sein eigenes Staatsoberhaupt ipso jure anerkannt; dagegen ist die völkerrechtliche Personalunion dadurch gekennzeichnet, dass die Person des einen Staates identisch ist mit der Person des Staatsoberhauptes des anderen Staates, beides aufgrund staats- nicht völkerrechtlicher Bestimmungen. Diese Regelung entspricht der älteren Regel aus Artikel 2 des Gesetzes, betreffend Britisch-Nordamerikas von 1867. Dem zufolge gibt es in Australien, obwohl Australien eine Monarchie ist, weder ein Thronfolgerecht noch sonstige Bestimmungen, die Ausdruck eines monarchischen Staatsoberhauptes sind (Zivilliste, Regentschaft, besondere persönliche Rechte), so dass Großbritannien z. B. formal das Thronfolgerecht ohne Zustimmung Australiens (und der anderen "Commonwealth-Reiche" ändern kann (was aber politisch unmöglich ist). Diese Auslegung wird von
einigen Staatsrechtsprofessoren und australischen Politikern und
Beamten bestritten, die z. B. bestreiten, dass das Gesetz über
die Regentschaft von 1937 (Regency Act 1937) Teil des
Gesetzesrechts in Australien ist (Streitsache von 1977 über den
Royal Assent für ein Gesetz in Queensland, in der die
Rechtmäßigkeit des Royal Assent, der nach dem Regency Act 1937
nicht von der Königin sondern ihren Vertretern ausgesprochen
wurde, erfolgreich bestritten wurde). Die Auslegung nach den
Buchstaben des Art. 2 jedoch ist eindeutig diejenige, dass,
obwohl das Gesetz von 1937, das nach dem Inkrafttreten des
Westminster-Statuts von 1931 erlassen wurde, doch auch in
Australien Anwendung findet, da der Artikel 2 deutlich
bezeichnet, dass "die Königin und ihre Erben und Nachfolger
in der Regierung des Vereinigten Königreichs" die Rechte als
Monarch in Australien genießen. Da das Gesetz über die
Regentschaft die Regierung des Vereinigten Königreichs betrifft,
und da der Regent "Nachfolger" in der Regierung des
Vereinigten Königreiches" wäre, wäre der Regent im Vereinigten Königreich auch Regent im Australischen Bund. Auch wenn diese Bestimmung heute noch geltendes Recht in Australien ist, wurde durch das britische "Reichs-"Gesetz über Regelungen zur Änderung der Königlichen Titel vom 26. März 1953 (Royal Style and Titles Act 1&2 Eliz. 2 c. 9) die Möglichkeit geschaffen, in den anderen Reichen der Königin deren Titel zu ändern. So wurde in Australien durch das Gesetz über die Königlichen Titel vom 3. April 1953 (Royal Style and Titles Act No. 32 of 1953) in Australien wie folgt festgestellt: "Ihre Majestät, von Gottes Gnaden Königin des Vereinigten Königreichs, Australien und Ihrer anderer Reiche und Territorien, Haupt des Commomwealth, Beschützerin des Glaubens" und durch das Gesetz über die Königlichen Titel vom 14. September 1973 (Royal Style and Titles Act No. 114 of 1973) in Australien wie folgt festgestellt: "Ihre Majestät, von Gottes Gnaden Königin von Australien und Ihrer anderer Reiche und Territorien, Haupt des Commonwealth". Ungeachtet dessen ist es die Königin des Vereinigten Königreiches, die unter dem Titel Königin von Australien in und für Australien tätig wird.
|
3.
Proclamation of
Commonwealth. It shall be lawful for the Queen, with the
advice of the Privy Council, to declare by proclamation2 that,
on and after a day therein appointed, not being later than one
year after the passing of this Act, the people of New South
Wales, Victoria, South Australia, Queensland, and Tasmania, and
also, if Her Majesty is satisfied that the people of Western
Australia have agreed thereto, of Western Australia, shall be
united in a Federal Commonwealth under the name of the
Commonwealth of Australia. But the Queen may, at any time after
the proclamation, appoint a Governor-General for the
Commonwealth.
|
§ 3.
[Proklamation
des Bundes] Die
Königin hat das Recht, mit Zustimmung des Geheimen Rates durch
Proklamation zu erklären, daß an dem darin festgesetzten Tage,
jedoch nicht später als ein Jahr nach Erlaß dieses Gesetzes, die
Völker von Neu-Süd-Wales, Victoria, Süd-Australien, Queensland
und Tasmanien - sowie auch, wenn es Ihrer Majestät gefällt und
das Volk von West-Australien seine Zustimmung hierzu gegeben
hat, das Volk von West-Australien - in einem Bundesstaat unter
dem Namen Australischer Bund vereinigt wird. Die Königin kann
jederzeit nach Erlaß der Proklamation einen Generalgouverneur
für den Bund ernennen. siehe hierzu die kgl. Proklamation vom 17. September 1900, der den Tag der Errichtung des Australischen Bundes auf den 1. Januar 1901 festsetzte. gegenstandslose Übergangsbestimmung.
|
4.
Commencement of
Act. The Commonwealth shall be established, and the
Constitution of the Commonwealth shall take effect, on and after
the day so appointed. But the Parliaments of the several
colonies may at any time after the passing of this Act make any
such laws, to come into operation on the day so appointed, as
they might have made if the Constitution had taken effect at the
passing of this Act.
|
4.
[Inkrafttreten
des Gesetzes] An dem so bestimmten Tage gilt der Bund als
errichtet und tritt die Verfassung des Bundes in Kraft. Die
Parlamente der verschiedenen Kolonien können jedoch jederzeit
nach Erlaß dieses Gesetzes vorschreiben, daß Gesetze an dem so
bestimmten Tage in Kraft treten, die sie hätten erlassen können,
wenn die Verfassung bereits beim Erlaß dieses Gesetzes in Kraft
getreten wäre. gegenstandslose Übergangsbestimmung; Tag des Inkrafttretens war der 1. Januar 1901.
|
5.
Operation of the Constitution and laws.
This Act, and all laws made by the Parliament of the
Commonwealth under the Constitution, shall be binding on
the courts, judges, and people of every State and of
every part of the Commonwealth, notwithstanding anything
in the laws of any State; and the laws of the
Commonwealth shall be in force on all British ships, the
Queen’s ships of war excepted, whose first port of
clearance and whose port of destination are in the
Commonwealth.
|
5.
[Wirkung der Verfassung und der Gesetze]
Dieses Gesetz und alle Gesetze, die durch das Parlament
des Bundes auf Grund der Verfassung erlassen werden,
binden die Gerichte, die Richter und die Bevölkerung
jedes Staates und jedes Teils des Bundes ohne Rücksicht
auf irgendwelche Vorschriften in den Gesetzen eines
Staates; die Gesetze des Bundes gelten auf allen
britischen Schiffen, deren erster Zollabfertigungshafen
und deren Bestimmungshaben innerhalb des Gebiets des
Bundes liegen, ausgenommen die Kriegsschiffe der
Königin. siehe hierzu das Gesetz über die Bestätigung des Westminster-Statuts von 1942, das auch die außerterritoriale Wirkung australischer Gesetze zuließ. Das Recht, das vor dem 1. Januar 1901 in den 6 Kolonien in Geltung war sowie die (britischen) Reichsgesetze, die auch auf die Kolonien angewendet wurden, sind ebenfalls Teil des Rechts Australiens, obwohl dieses britische Recht nach 112 Jahren Australischer Bund nur noch selten in australischen Rechtsquellen zu finden sind.
|
6.
Definitions.
"The Commonwealth" shall mean the Commonwealth
of Australia as established under this Act. "The States" shall mean such of the colonies of New South Wales, New Zealand, Queensland, Tasmania, Victoria, Western Australia, and South Australia, including the northern territory of South Australia, as for the time being are parts of the Commonwealth, and such colonies or territories as may be admitted into or established by the Commonwealth as States; and each of such parts of the Commonwealth shall be called "a State". Original States shall mean such States as are parts of the Commonwealth at its establishment.
|
6.
[Definitionen] Die Bezeichnung "Bund" bedeutet
den durch dieses Gesetz errichteten Australischen
Bund. Die Bezeichnung "Staaten" bedeutet die Kolonien Neu-Süd-Wales, Neu-Seeland, Queensland, Tasmanien, Viktoria, West-Australien und Süd-Australien einschließlich des Nordterritoriums von Süd-Australien, die zur Zeit Teile des Bundes sind, und ferner die Kolonien oder Territorien, die durch den Bund als Staaten zugelassen oder errichtet werden; alle derartigen Teile des Bundes werden als "Staat" bezeichnet. "Originalstaaten" sind die Staaten, die bereits bei der Errichtung des Bundes Teile desselben waren.
|
7. Repeal of Federal Council Act.
The Federal
Council of Australasia Act, 1885, is hereby repealed,
but so as not to affect any laws passed by the
Federal Council of Australasia and in force at the
establishment of the Commonwealth. Any such law may be repealed4 as to any State by the Parliament of the Commonwealth, or as to any colony not being a State by the Parliament thereof.
|
§ 7. [Aufhebung des Gesetzes betr. den Bundesrat] Das Gesetz betreffend den Australasischen Bundesrates von 1885 wird hiermit aufgehoben; hierdurch werden jedoch keine Gesetze, die durch den Australasischen Bundesrat erlassen und bei der Errichtung des Bundes in Kraft sind, berührt. Solche Gesetze können durch das Parlament des Bundes mit Wirkung für einen Staat aufgehoben werden oder mit Wirkung für eine Kolonie, die nicht Staat ist, durch dessen Parlament. gegenstandslose Übergangsbestimmung.
|
8.
Application of Colonial Boundaries Act.
After the passing of this Act the Colonial
Boundaries Act, 1895, shall not apply to any colony
which becomes a State of the Commonwealth; but the
Commonwealth shall be taken to be a self-governing
colony for the purposes of that Act.
see to
Act 58&59 Vict. Ch. 34;
|
8.
[Zusatz zum Gesetz betr. die Grenzen der Kolonien]
Nach Erlaß dieses Gesetzes findet das Gesetz
betreffend die Grenzen der Kolonien von 1895 keine
Anwendung mehr auf Kolonien, die Staaten des Bundes
werden; der Bund jedoch wird für die Zwecke des
genannten Gesetzes als eine Kolonie mit
Selbstregierung betrachtet. gegenstandslose Übergangsbestimmung
|
9.
Constitution.
The Constitution of the Commonwealth shall be as
follows: This Constitution is divided as follows: Chapter I
– The Parliament
|
9. [Verfassung] Die Verfassung des Bundes hat folgenden Wortlaut: Diese Verfassung gliedert sich wie folgt: Kapitel I – Das
Parlament
|
Im Jahr 1900 wurde, nach 1867 in Kanada, eine weitere selbst verwaltende Kolonie als Bundesstaat (Dominion) errichtet. Diese war, ähnlich wie 1999 die Selbstverwaltung für Schottland, als Devolution gedacht, das heißt: Die Staatsgewalt des Vereinigten Königreichs war weiterhin in London mit Krone und Parlament ungeteilt, für Australien wurde jedoch ein eigener Wirkungskreis geschaffen, in der die zusammengeschlossene Kolonie quasi unabhängig in ihrem Wirkungskreis agieren konnten. Erst 1931 wurden die Dominions durch das Westminster-Statut zu unabhängigen, völkerrechtlich souveränen Staaten erhoben,