Argentinische Republik

Verfassung
vom 1. Mai 1853
i. d. F. vom 22. August 1994

Erster Teil
  Kapitel I. Erklärungen, Rechte und Bürgschaften
  Kapitel II. Neue Rechte und Bürgschaften

Zweiter Teil. Behörden der Konföderation.

  Titel I. Bundes-Regierung
    I. Sektion. Von der Gesetzgebenden Gewalt
      Kapitel I. Von der Deputiertenkammer.
      Kapitel II. Vom Senate.
      Kapitel III. Gemeinschaftliche Bestimmungen für beide Kammern
      Kapitel IV. Befugnisse des Kongresses
      Kapitel V. Von der Herstellung und Genehmigung der Gesetze
      Kapitel VI. Der Rechnungshof der Nation
      Kapitel VII. Der Volksanwalt
    II. Sektion. Von der Ausübenden Gewalt
      Kapitel I. Art und Dauer derselben
      Kapitel II. Von der Form und der Zeit der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Konföderation.
      Kapitel III. Befugnisse der Exekutiven Gewalt
      Kapitel IV. Von den Chef des Ministerkabinetts und den Ministern der Ausübenden Gewalt.
    III. Sektion. Von der Richterlichen Gewalt
      Kapitel I. Art und Dauer derselben
      Kapitel II. Attribute der Richterlichen Gewalt
      Kapitel III. Die Staatsanwaltschaften

  Titel II. Provinzial-Regierungen

Übergangsbestimmungen.

 

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